Allgemeine Geschäftsbedingungen

avatras Sprachdienstleistungen

Stand: 24. April 2024

1. Geltungsbereich

Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit Michael Kegel (im Folgenden „Sprachdienstleister“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Sprachdienstleister.

Zur besseren Lesbarkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen verzichtet der Sprachdienstleister auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich sowie divers und weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Personenbezeichnungen im generischen Maskulinum seinerseits gleichermaßen für alle Geschlechter gemeint sind.

2. Vertragsschluss, Kündigungsrecht des Auftraggebers

Bei den vom Sprachdienstleister angebotenen Dienstleistungen, einschließlich aber nicht ausschließlich Werbetexten, Korrekturlesen, Lektorieren, Fachübersetzen, Untertiteln, Transkribieren und Voice-over-Sprechen, kommt durch Angebot und Annahme unter den auf dieser Seite aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Eine gesonderte, die hier aufgeführten Bedingungen betreffende ausdrückliche Zustimmungserklärung seitens des Auftraggebers ist nicht erforderlich. Der Sprachdienstleister behält sich das Recht vor, insbesondere Erstaufträge ausschließlich infolge einer Erteilung in Schrift- oder Textform durch den Auftraggeber anzunehmen. Etwaige mündliche Nebenabreden oder Änderungen bereits erteilter Aufträge gelten vorbehaltlich einer anschließenden schriftlichen Bestätigung. Der Sprachdienstleister setzt den Auftraggeber vorab der Inauftraggabe einer Sprachdienstleistung im Zusammenhang mit der Angebotsunterbreitung über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis.

Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen. Eine zu diesem Zeitpunkt seitens des Sprachdienstleisters bereits teilweise oder gänzlich angefertigte Dienstleistung ist entsprechend des jeweils vereinbarten Auftragswertes anteilig sowohl abzunehmen als auch zu vergüten.

3. Umfang der Sprachdienstleistung, Lieferfristen

Sämtliche Dienstleistungen werden vom Sprachdienstleister sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sach- und fachgerecht angefertigt.

Dem Sprachdienstleister sind angemessene Lieferfristen einzuräumen. Sämtliche vom Sprachdienstleister genannten Lieferfristen werden seinerseits unverbindlich nach bestem Wissen und Gewissen unterbreitet. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den genannten Lieferfristen um Richtwerte handelt und dass der Sprachdienstleister den Zeitraum Montag bis Freitag als Werktage betrachtet, solange diese nicht anteilig oder vollständig auf bundeseinheitliche Feiertage fallen. Sollte der Sprachdienstleister die von ihm genannte Frist aus wichtigem Grund nicht einhalten können, hat er dies dem Auftraggeber ohne schuldhafte Verzögerung anzuzeigen. Lieferungen bis zu 24 Stunden nach Ablauf eines zuvor vereinbarten Liefertermins wirken fristwahrend.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Sprachdienstleister sofern für die Umsetzung des betreffenden Auftrags notwendig rechtzeitig und unaufgefordert über seinerseits gewünschte Ausführungsformen der beauftragten Sprachdienstleistung zu unterrichten. Solche sind ggf. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und äußere Form.

Ist die Sprachdienstleistung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Sprachdienstleister rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Sprachdienstleister eventuelle Fehler rechtzeitig beseitigen kann. Sämtliche Namen und Zahlen sind zusätzlich vom Auftraggeber zu überprüfen.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Sprachdienstleistung erforderlich sind, stellt der Auftraggeber dem Sprachdienstleister bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung. Solche Informationen sind u. a. besondere Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und intern verwendete Begriffe, aber auch konkrete Liefertermine. Bei besonders anspruchsvollen Texten ist der Sprachdienstleister unabhängig von den o. a. Pflichten vom Auftraggeber ggf. ausführlich einzuweisen.

Sofern keine gesonderte Einweisung des Sprachdienstleisters durch den Auftraggeber erfolgt, wird die Sprachdienstleistung unter Berücksichtigung eines in der vereinbarten Zielsprache allgemein verständlichen Vokabulars angefertigt. Sofern bei Fachübersetzungen keine Bestimmung der Anforderungen an die beauftragte Zielsprache seitens des Auftraggebers erfolgt, überträgt der Sprachdienstleister den betreffenden Ausgangstext ins Hochdeutsche bzw. ins britische Standard-Englisch.

Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Sprachdienstleisters. Gleiches gilt, sollte sich die Sprachdienstleistung im Falle derartiger Fehler und Verzögerungen als für den vom Auftraggeber bestimmten Verwendungszweck ungeeignet erweisen.

Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Sprachdienstleistung, bspw. eine Fachübersetzung, auf dessen Grundlage, angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Sprachdienstleister frei.

5. Garantie und Gewährleistung

Der Sprachdienstleister übernimmt keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.

6. Haftung

Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.

Der Sprachdienstleister haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes.

Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Der Sprachdienstleister trifft durch geeignete Anti‑Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Sprachdienstleisters auf 5.000,00 EUR begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.

Der Sprachdienstleister haftet weder für Inhalte noch für Verstöße seitens vom Auftraggeber eingebundener Dritter noch im Falle von höherer Gewalt oder seinerseits nicht zu vertretender Beeinträchtigungen und ist in derartigen Fällen dazu berechtigt, vollumfänglich oder teilweise vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.

7. Verschwiegenheitserklärung

Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.

8. Erfüllungsgehilfen

Der Sprachdienstleister ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, fachkundige Dritte seiner Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Erklärungen aus Nr. 3 und Nr. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß.

9. Abnahme und Vergütung

Zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister wird ein Werkvertrag geschlossen, der mit der Auftragserteilung wirksam wird und beiderseitig jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, in Text- oder Schriftform kündbar ist.

Wird die Kündigung seitens des Auftraggebers nach Beginn der Tätigkeit ausgesprochen, ist die Vergütung für den bereits geleisteten Teil anteilig sofort und vollumfänglich fällig. Etwaige Schadensersatzforderungen des Sprachdienstleisters für entgangenen Gewinn bleiben hiervon unberührt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Sprachdienstleistung mit dem Erhalt bei Lieferung abzunehmen und an den Sprachdienstleister die hierfür zuvor vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen, sofern die Dienstleistung vertragsgemäß angefertigt wurde. Lehnt der Auftraggeber die Annahme der Dienstleistung trotz vertragsgemäßer Lieferung ab, so befindet er sich sofort im Verzug und haftet gegenüber dem Sprachdienstleister für sämtliche entstehenden Schäden.

Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungsverpflichtungen sofort ab Zugang der jeweiligen Rechnung und ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Kalendertagen ab dem Zugang der jeweiligen Rechnung ist der Sprachdienstleister ohne gesonderte Zahlungserinnerung berechtigt, im Rahmen eines Mahnverfahrens Schadenersatzansprüche nebst Verzugzinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit Eintritt des Zahlungsverzuges geltend zu machen. Der Sprachdienstleister wird ggf. zusätzlich die Herausgabe der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Zieltexte unter Verweis auf die in diesem Fall nicht übertragenen Verwendungsrechte verlangen.

Der Sprachdienstleister behält sich dessen ungeachtet ausdrücklich das Recht vor, Aufträge in den Bereichen Werbetexten, Korrekturlesen, Lektorieren, Fachübersetzen, Untertiteln und Transkribieren nur gegen Vorkasse auszuführen, und hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.

Im Falle eines seitens des Auftraggebers etwaig entdeckten Mangels ist der Sprachdienstleister über diesen binnen einer Frist von 7 Kalendertagen genauestmöglich zu informieren. Innerhalb einer angemessenen Nachbesserungsfrist wird der betreffende Mangel anschließend nach Wunsch des Auftraggebers vom Sprachdienstleister beseitigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Für Eil-, Wochenend- und Feiertagsaufträge gilt ein von den regulären Preisen abweichendes, um mindestens 50 % erhöhtes Entgelt. Die Bestimmung eines solchen Auftrages hängt vom Umfang und den Rahmenbedingungen der zu erbringenden Dienstleistung ab und kann  ausschließlich unter ausdrücklicher Zustimmung des Sprachdienstleisters in Text- oder Schriftform als rechtswirksam erteilt betrachtet werden.

Im laufenden Kalenderjahr verzichtet der Sprachdienstleister gemäß § 19 UStG auf das Ausweisen und Abführen der Umsatzsteuer. Ab 2025 verstehen sich sämtliche Preise für Geschäftskunden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, während die Preise für Privatkunden vom Sprachdienstleister gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Bruttopreise angegeben werden.

Das jeweilige Arbeitsergebnis bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Sprachdienstleisters. Alle Rechte am jeweiligen Arbeitsergebnis, insbesondere das Urheber- und Nutzungsrecht, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Sprachdienstleister. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall über die vollständige Bezahlung hinaus beim Sprachdienstleister und wird zu keiner Zeit und unter keinen Umständen im Zusammenhang mit der vollständigen Bezahlung eines Arbeitsergebnisses an den jeweiligen Auftraggeber übertragen.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Beginn der Widerrufsbelehrung:

Die Geschäftsräume des Sprachdienstleisters befinden sich unter folgender Adresse: Weidenweg 21, 19057 Schwerin.

Haustürgeschäfte i. S. d. § 312 BGB führt der Sprachdienstleister grundsätzlich nicht durch. Sollte hiervon abgewichen werden, wird der Auftraggeber grundsätzlich gesondert gemäß den gesetzlichen Bestimmungen belehrt.

Gemäß § 312d BGB steht dem Auftraggeber kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (vgl. § 312b BGB) zu. Die zu erbringenden Sprachdienstleistungen sind nach Kundenspezifikation angefertigte Werke, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind und sich nicht anderweitig absetzen lassen.

Ende der Widerrufsbelehrung

11. Urheberrecht

Eine für den Auftraggeber bestimmte Sprachdienstleistung ist eine Bearbeitung i. S. d. § 3 UrhG. Der Sprachdienstleister behält sich ausdrücklich das Urheberrecht vor und erteilt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des betreffenden Auftragswertes lediglich das Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche anderweitige, nicht vorher konkret und rechtswirksam nachvollziehbar vereinbarte Nutzung, Veränderung oder Kennzeichnung, insbesondere das Text- und Data-Mining sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Training von Künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellem Lernen stehenden Aktivitäten, erfüllen den Straftatbestand der §§ 106‑108a UrhG und werden vom Sprachdienstleister entsprechend strafrechtlich verfolgt.

Die Nutzung, Darstellung, Modulation und Klangfarbe von Tonaufnahmen, auf denen die Stimme des Sprachdienstleisters entweder im Rahmen einer Beauftragung festgehalten oder von ihm selbst zu Marketingzwecken öffentlich bereitgestellt wurde, der damit verbundenen Gestik sowie aller diesbezüglich vergleichbaren Merkmale ist ausschließlich für den im vorliegenden Vertrag genau definierten Zweck und die konkrete Produktion erlaubt. Die Verwendung der Darstellung bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung, insbesondere dem Text- und Data-Mining, der Archivierung, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen Methodik, die darauf abzielt, die Stimme des Sprachdienstleisters zu nutzen oder zu verändern, einschließlich dem Klonen der Stimme, ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet, stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Sprachdienstleisters dar, ist somit verfassungswidrig und wird auf dem Rechtsweg geahndet.

12. Allgemeine Bestimmungen

Vertragssprache ist Deutsch. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Schwerin. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Sollte der Auftraggeber kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Schwerin.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden diese, sofern möglich, neu verhandelt. Andernfalls treten anstelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit an sich bleibt davon unberührt.


Warning: call_user_func_array() expects parameter 1 to be a valid callback, class 'DiviComingSoon_Controller' not found in /var/www/web1571/html/mk/wp-includes/class-wp-hook.php on line 324